Leitsätze für eine Mitgliedschaft bei den KLOSTERSPATZEN OBERHAUSEN
Der Träger der Chorarbeit ist die Katholische Kirchengemeinde Propstei St. Pankratius, Nürnberger Str. 6, 46117 Oberhausen. Die KKG Propstei St. Pankratius arbeitet bezüglich der Chorarbeit der KLOSTERSPATZEN eng mit der Klostermusikschule e.V. zusammen.
Aufnahmebedingung sind allein die musikalische Begabung und der Wille und die Fähigkeit sich in unserer Gemeinschaft zurecht zu finden.
Die Mitgliedschaft bei den KLOSTERSPATZEN OBERHAUSEN berechtigt zur Teilnahme an allen chorischen Aktivitäten, insbesondere den wöchentlichen Proben, Probenwochenenden, Chorfahrten und den anberaumten Auftrittsterminen in Gottesdienst und Konzert.
Pünktliche, regelmäßige und gut vorbereitete Teilnahme an Proben und den weiteren genannten Chorterminen ist die Grundvoraussetzung für ein gelingendes Chorleben.
Die Leitung der KLOSTERSPATZEN OBERHAUSEN verpflichtet sich daher, die genannten Termine rechtzeitig und mit einem großen Vorlauf zu kommunizieren. Im Gegenzug gestalten SängerInnen und Eltern ihre Planung so, dass die Teilnahme an den genannten Aktivitäten möglich ist.
Die Mitgliedschaft umfasst verpflichtend die Teilnahme an den chorbegleitenden Stimmbildungsmaßnahmen.
Für die Mitgliedschaft fallen Gebühren an, die von der Klostermusikschule e.V. eingezogen werden. Die Gebühren richten sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung (s. hier). Die Beendigung der Mitgliedschaft bei den KLOSTERSPATZEN OBERHAUSEN ist jeweils zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres möglich mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.